AGB's

Einleitung:

Auch Themen wie Urlaub, Reisen und die Vorstellung von Städten müssen sich an gewisse Regeln halten. Die große Mehrheit der User und Werbepartner ist fair, nett und legal "unterwegs", aber es gibt in allen Bereichen "schwarze Schafe", auch wenn es nur wenige sind, aber genau für die sind gewisse Spielregeln sinnvoll und nötig.

Deshalb hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen und einige rechtliche Details zu den Inhalten auf unserem Portal (s. auch "Haftung"). Wir hoffen damit jede Art des Missbrauchs und ungesetzliche Inhalte grundsätzlich auszuschließen, aber trotzdem sind auch wir nicht 100% sicher vor Betrügern und illegalen Geschäftemachern.

Unser Ziel ist es Usern und Werbepartnern eine attraktive und informative Plattform zu bieten, die frei von irgendwelchen Zweifeln, unseriösen Angeboten und sonstigen negativen Inhalten ist. Die reisemagazin-deutschland und darauf verlinkte Subdomains werden ausschließlich durch die Kooperation mit kommerziellen Werbepartnern und mit Sponsoren finanziert. Erkennbar diskriminierende, pornografische, rassistische oder beleidigende Inhalte werden ebenso wenig wie politisch, extremistisch motivierte Inhalte veröffentlicht. Wir bemühen uns generell die Inhalte von Links zu kontrollieren, haben aber keinen Einfluss auf die Inhalte fremder Homepages, wenn diese nachträglich verändert werden und können somit auch keine Haftung oder Garantie dafür übernehmen. Bei Hinweisen auf Verstöße werden diese sofort entfernt. Insgesamt gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und die im Zusammenhang mit Internet-Auftritten verbundenen Rahmenbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma FHM-Gruppe, Gesellsch. für Marketing und Webdesign, als Inhaber und Betreiber des Internet-Portals www.reisemagazin-deutschland.de:

Diese AGB sind gültig ab dem 01.01.2007 und ersetzen frühere AGB.

Die FHM-Gruppe bietet auf den o.g. Internet-Portalen verschiedene Rubriken, Informations-Seiten, Tipps und z.T. von Partnern (mit)gestaltete Inhalte und redaktionelle Texte an. Darüber hinaus bietet die FHM-Gruppe Freiflächen für Anzeigen- und Werbebannerschaltungen (ab sofort Werbeschaltung genannt) in verschiedenen Rubriken/Kategorien, zu unterschiedlichen Konditionen an. Dazu kann auf freiwilliger Basis ein redaktioneller Beitrag und/oder Photo(s) ergänzt werden. Hierzu ist die FHM-Gruppe nicht verpflichtet, sofern vertraglich nichts abweichendes vereinbart wurde. Basis für eine Werbeschaltung ist ein Vertrag. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen wenn der Kunde (Auftraggeber) und die FHM-Gruppe, bzw. ein von ihr beauftragter Mitarbeiter oder Vertreter (Auftragnehmer), eine Werbeschaltung schriftlich oder fernmündlich vereinbart haben. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der FHM-Gruppe, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Vertrag. Anzeigen und Banner werden nach Zahlungseingang verlinkt und freigeschaltet. Werbeschaltungen gelten nur für die Laufzeit des Vertrages. Basis ist die jeweils aktuelle Preisliste, vertraglich vereinbarte Preise sind im Falle der Laufzeitverlängerung bindend.

Alle Preise gelten zzgl. gesetzl. MWSt., im Anzeigenpreis sind alle Kosten (technische Abwicklung, Satz/Layout, Gebühren) enthalten. Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit verlängert sich der Anzeigenauftrag nicht automatisch. Der Auftraggeber hat eine einmonatige Verlängerungsoption, inklusive Sicherung seiner Platzierungsposition. Die Option auf Laufzeitverlängerung wird von der FHM-Gruppe einmalig (telefonisch oder schriftlich) abgefragt. Sollte keine Laufzeitverlängerung gewünscht werden, so endet der Anzeigenauftrag mit dem Ende der Laufzeit. Ansonsten verlängert sich der Auftrag ab dann automatisch, jeweils um eine weitere Laufzeit. Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich zum Ende der aktuellen Laufzeit kündigen. Die Bannerplatzierung erfolgt nach individueller Absprache, bzw. in der Rubrik/Ebene, auf dem Portal, die der Branche des Auftraggebers entspricht. Redaktionelle und grafische Änderungen können die Bannerposition beeinflussen. Dieser Absatz ist im Anzeigenauftrag gesondert vermerkt, die AGB sind auf dem Portal veröffentlicht.

Zahlungen erfolgen gemäß vertraglicher Vereinbarung entweder per Bank-Überweisung oder per Lastschriftverfahren. Bar-Zahlungen sind nicht möglich, Mitarbeiter oder Vertreter der FHM-Gruppe sind ohne schriftliche Vollmacht nicht inkassoberechtigt. Die FHM-Gruppe ist berechtigt Leistungen zu sperren, wenn keine rechtzeitige Zahlung durch den Kunden erfolgt. Dies gilt auch für den Fall, dass beim Bankeinzug eine Rückgabe der Bank wegen mangelnder Deckung oder wegen Widerspruch erfolgt. Für diesen Fall behält sich die FHM-Gruppe Schadenersatzansprüche vor. Die FHM-Gruppe behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern oder zu verringern, zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen. Soweit die FHM-Gruppe kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich daraus nicht. Die FHM-Gruppe sichert eine gewissenhafte und sorgfältige Pflege der Werbeschaltungen zu. Vor Veröffentlichung erhält der Kunde die Anzeige zur Freigabe vorgelegt. Erkennbare Mängel und Fehler sind unverzüglich anzuzeigen, mit der Freigabe sind spätere Korrekturen/Änderungen nur gegen Gebühr möglich.

Für den Fall, dass von der FHM-Gruppe im Zusammenhang mit der Werbeschaltung weitere Serviceleistungen, wie z.B. Anzeigen-Gestaltung, Logo-Entwicklung, animierte Banner-Erstellung, Layout, Programmierung usw. erbracht werden müssen, so wird dies schriftlich im Vertrag vermerkt und erfolgt gegen Berechnung. Verzögert der Kunde Anlieferung von Informationen zur Erstellung des Auftrags, ist die FHM-Gruppe berechtigt den Betrag sofort in Rechnung zu stellen. Liefert der Auftraggeber auch nach 3maliger Mahnung durch die FHM-Gruppe die nötigen Unterlagen/Daten nicht an, verfällt der Auftrag hierfür und der FHM-Gruppe steht der Restbetrag als Schadensersatz zu. Ein weiteres Arbeiten an dem Projekt ist dann neu zu berechnen und ein neuer Vertrag ist zu schließen. Es fallen dann neue Kosten an.

Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Werbeschaltung nicht gegen nationales und internationales Recht oder die guten Sitten verstoßen. Widrigenfalls ist die FHM-Gruppe berechtigt, die Aufnahme von Anzeigen zu verweigern, die Seiten sofort zu löschen und die Dienste einzustellen. Die FHM-Gruppe übernimmt keine Prüfungspflicht. Bei Verstoß der Internet-Nutzung des Kunden gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, Verstöße gegen Schutzgesetze sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen haftet der Auftraggeber der FHM-Gruppe gegenüber auf Ersatz aller entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch der Vermögensschäden. Es ist dem Auftraggeber untersagt diskriminierende, rassistische, pornographische Daten, Sex- Angebote oder andere Informationen als Anzeige zu tarnen, die gegen die gültige Rechtsprechung in Deutschland verstoßen. Politische Informationen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die FHM-Gruppe. Die FHM-Gruppe ist berechtigt bei Verstoß dagegen, die Anzeige mit all ihren Inhalten zu löschen, eine Rückzahlungspflicht entsteht daraus nicht. Wurde von der FHM-Gruppe die Anzeige gesperrt oder gelöscht, stehen der FHM-Gruppe die im Vertrag vereinbarten Zahlungen bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit als Schadensersatz zu. Es ist der FHM-Gruppe freigestellt, höhere Schadensersatzansprüche gegenüber Kunden geltend zu machen.

Die FHM-Gruppe übernimmt keine Gewähr für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Auftraggebers in der Internet-Präsenz, es sei denn, der FHM-Gruppe kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind gegenüber der FHM-Gruppe ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Entsprechendes gilt bei Einschaltung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen seitens der FHM-Gruppe. Die FHM-Gruppe haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der von ihr übermittelten Informationen. Des weiteren haftet die FHM-Gruppe nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter, die unter Ausnutzung der angebotenen Dienste vorgenommen werden. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der FHM-Gruppe und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Gegen Ansprüche der FHM-Gruppe kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der FHM-Gruppe die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hat die FHM-Gruppe nicht zu vertreten. Als solche Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, sowie Störungen im Bereich der Netzbetreiber.

Eine Rückvergütung bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der FHM-Gruppe liegenden Störung ist ausgeschlossen. Hat die FHM-Gruppe oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine Ausfallzeit verursacht, die über den Zeitraum von zwei Wochen andauert, so wird dem Auftraggeber das Entgelt für den entsprechenden Zeitraum anteilsmäßig zurückerstattet, soweit der Fehler auf einem mindestens grob fahrlässigem Verhalten beruht. Die der FHM-Gruppe unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich, soweit nichts anderes vereinbart wird. Eine Weitergabe der im Vertrag angegebenen Daten an Dritte ist für beide Seiten nicht gestattet, Ausnahmefall ist die Weitergabe der Daten zu Abrechnungszwecken. Für Verträge und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis, auch für die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt. Sollte eine der Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden, so werden die verbleibenden Klauseln davon nicht berührt. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Als Gerichtstand wird Leverkusen vereinbart. Diese AGB sind gültig ab dem 01.01.2007 und ersetzen frühere AGB.