Einleitung:
Auch Themen wie Urlaub, Reisen und die Vorstellung von Städten
müssen sich an gewisse Regeln halten. Die große
Mehrheit der User und Werbepartner ist fair, nett und legal
"unterwegs", aber es gibt in allen Bereichen "schwarze
Schafe", auch wenn es nur wenige sind, aber genau für
die sind gewisse Spielregeln sinnvoll und nötig.
Deshalb hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen und
einige rechtliche Details zu den Inhalten auf unserem Portal
(s. auch "Haftung"). Wir hoffen damit jede Art des
Missbrauchs und ungesetzliche Inhalte grundsätzlich auszuschließen,
aber trotzdem sind auch wir nicht 100% sicher vor Betrügern
und illegalen Geschäftemachern.
Unser Ziel ist es Usern und Werbepartnern eine attraktive
und informative Plattform zu bieten, die frei von irgendwelchen
Zweifeln, unseriösen Angeboten und sonstigen negativen
Inhalten ist. Die reisemagazin-deutschland und darauf verlinkte
Subdomains werden ausschließlich durch die Kooperation
mit kommerziellen Werbepartnern und mit Sponsoren finanziert.
Erkennbar diskriminierende, pornografische, rassistische oder
beleidigende Inhalte werden ebenso wenig wie politisch, extremistisch
motivierte Inhalte veröffentlicht. Wir bemühen uns
generell die Inhalte von Links zu kontrollieren, haben aber
keinen Einfluss auf die Inhalte fremder Homepages, wenn diese
nachträglich verändert werden und können somit
auch keine Haftung oder Garantie dafür übernehmen.
Bei Hinweisen auf Verstöße werden diese sofort
entfernt. Insgesamt gelten die Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland und die im Zusammenhang mit Internet-Auftritten
verbundenen Rahmenbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma FHM-Gruppe,
Gesellsch. für Marketing und Webdesign, als Inhaber und
Betreiber des Internet-Portals www.reisemagazin-deutschland.de:
Diese AGB sind gültig ab dem 01.01.2007 und ersetzen
frühere AGB.
Die FHM-Gruppe bietet auf den o.g. Internet-Portalen
verschiedene Rubriken, Informations-Seiten, Tipps und z.T.
von Partnern (mit)gestaltete Inhalte und redaktionelle Texte
an. Darüber hinaus bietet die FHM-Gruppe Freiflächen
für Anzeigen- und Werbebannerschaltungen (ab sofort Werbeschaltung
genannt) in verschiedenen Rubriken/Kategorien, zu unterschiedlichen
Konditionen an. Dazu kann auf freiwilliger Basis ein redaktioneller
Beitrag und/oder Photo(s) ergänzt werden. Hierzu ist
die FHM-Gruppe nicht verpflichtet, sofern vertraglich nichts
abweichendes vereinbart wurde. Basis für eine Werbeschaltung
ist ein Vertrag. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen wenn
der Kunde (Auftraggeber) und die FHM-Gruppe, bzw. ein von
ihr beauftragter Mitarbeiter oder Vertreter (Auftragnehmer),
eine Werbeschaltung schriftlich oder fernmündlich vereinbart
haben. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
der FHM-Gruppe, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
im Vertrag. Anzeigen und Banner werden nach Zahlungseingang
verlinkt und freigeschaltet. Werbeschaltungen gelten nur für
die Laufzeit des Vertrages. Basis ist die jeweils aktuelle
Preisliste, vertraglich vereinbarte Preise sind im Falle der
Laufzeitverlängerung bindend.
Alle Preise gelten zzgl. gesetzl. MWSt., im
Anzeigenpreis sind alle Kosten (technische Abwicklung, Satz/Layout,
Gebühren) enthalten. Nach Ablauf der gebuchten Laufzeit
verlängert sich der Anzeigenauftrag nicht automatisch.
Der Auftraggeber hat eine einmonatige Verlängerungsoption,
inklusive Sicherung seiner Platzierungsposition. Die Option
auf Laufzeitverlängerung wird von der FHM-Gruppe einmalig
(telefonisch oder schriftlich) abgefragt. Sollte keine Laufzeitverlängerung
gewünscht werden, so endet der Anzeigenauftrag mit dem
Ende der Laufzeit. Ansonsten verlängert sich der Auftrag
ab dann automatisch, jeweils um eine weitere Laufzeit. Der
Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich zum Ende
der aktuellen Laufzeit kündigen. Die Bannerplatzierung
erfolgt nach individueller Absprache, bzw. in der Rubrik/Ebene,
auf dem Portal, die der Branche des Auftraggebers entspricht.
Redaktionelle und grafische Änderungen können die
Bannerposition beeinflussen. Dieser Absatz ist im Anzeigenauftrag
gesondert vermerkt, die AGB sind auf dem Portal veröffentlicht.
Zahlungen erfolgen gemäß vertraglicher
Vereinbarung entweder per Bank-Überweisung oder per Lastschriftverfahren.
Bar-Zahlungen sind nicht möglich, Mitarbeiter oder Vertreter
der FHM-Gruppe sind ohne schriftliche Vollmacht nicht inkassoberechtigt.
Die FHM-Gruppe ist berechtigt Leistungen zu sperren, wenn
keine rechtzeitige Zahlung durch den Kunden erfolgt. Dies
gilt auch für den Fall, dass beim Bankeinzug eine Rückgabe
der Bank wegen mangelnder Deckung oder wegen Widerspruch erfolgt.
Für diesen Fall behält sich die FHM-Gruppe Schadenersatzansprüche
vor. Die FHM-Gruppe behält sich das Recht vor, Leistungen
zu erweitern oder zu verringern, zu ändern oder Verbesserungen
vorzunehmen. Soweit die FHM-Gruppe kostenlose Dienste und
Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs-
oder Schadensersatzansprüche ergeben sich daraus nicht.
Die FHM-Gruppe sichert eine gewissenhafte und sorgfältige
Pflege der Werbeschaltungen zu. Vor Veröffentlichung
erhält der Kunde die Anzeige zur Freigabe vorgelegt.
Erkennbare Mängel und Fehler sind unverzüglich anzuzeigen,
mit der Freigabe sind spätere Korrekturen/Änderungen
nur gegen Gebühr möglich.
Für den Fall, dass von der FHM-Gruppe im
Zusammenhang mit der Werbeschaltung weitere Serviceleistungen,
wie z.B. Anzeigen-Gestaltung, Logo-Entwicklung, animierte
Banner-Erstellung, Layout, Programmierung usw. erbracht werden
müssen, so wird dies schriftlich im Vertrag vermerkt
und erfolgt gegen Berechnung. Verzögert der Kunde Anlieferung
von Informationen zur Erstellung des Auftrags, ist die FHM-Gruppe
berechtigt den Betrag sofort in Rechnung zu stellen. Liefert
der Auftraggeber auch nach 3maliger Mahnung durch die FHM-Gruppe
die nötigen Unterlagen/Daten nicht an, verfällt
der Auftrag hierfür und der FHM-Gruppe steht der Restbetrag
als Schadensersatz zu. Ein weiteres Arbeiten an dem Projekt
ist dann neu zu berechnen und ein neuer Vertrag ist zu schließen.
Es fallen dann neue Kosten an.
Der Auftraggeber darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem
Zweck seiner Werbeschaltung nicht gegen nationales und internationales
Recht oder die guten Sitten verstoßen. Widrigenfalls
ist die FHM-Gruppe berechtigt, die Aufnahme von Anzeigen zu
verweigern, die Seiten sofort zu löschen und die Dienste
einzustellen. Die FHM-Gruppe übernimmt keine Prüfungspflicht.
Bei Verstoß der Internet-Nutzung des Kunden gegen gesetzliche
Verbote oder die guten Sitten, Verstöße gegen Schutzgesetze
sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen haftet der
Auftraggeber der FHM-Gruppe gegenüber auf Ersatz aller
entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch der
Vermögensschäden. Es ist dem Auftraggeber untersagt
diskriminierende, rassistische, pornographische Daten, Sex-
Angebote oder andere Informationen als Anzeige zu tarnen,
die gegen die gültige Rechtsprechung in Deutschland verstoßen.
Politische Informationen bedürfen der schriftlichen Zustimmung
durch die FHM-Gruppe. Die FHM-Gruppe ist berechtigt bei Verstoß
dagegen, die Anzeige mit all ihren Inhalten zu löschen,
eine Rückzahlungspflicht entsteht daraus nicht. Wurde
von der FHM-Gruppe die Anzeige gesperrt oder gelöscht,
stehen der FHM-Gruppe die im Vertrag vereinbarten Zahlungen
bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit als Schadensersatz zu.
Es ist der FHM-Gruppe freigestellt, höhere Schadensersatzansprüche
gegenüber Kunden geltend zu machen.
Die FHM-Gruppe übernimmt keine Gewähr
für die richtige Wiedergabe der Internet-Seiten des Auftraggebers
in der Internet-Präsenz, es sei denn, der FHM-Gruppe
kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt
werden. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit,
positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen
und unerlaubter Handlung sind gegenüber der FHM-Gruppe
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln vorliegt. Entsprechendes gilt bei
Einschaltung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
seitens der FHM-Gruppe. Die FHM-Gruppe haftet nicht für
die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität
der von ihr übermittelten Informationen. Des weiteren
haftet die FHM-Gruppe nicht für rechtswidrige Handlungen
Dritter, die unter Ausnutzung der angebotenen Dienste vorgenommen
werden. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile,
die der FHM-Gruppe und Dritten durch die missbräuchliche
oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen,
dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen
nicht nachkommt.
Gegen Ansprüche der FHM-Gruppe kann der
Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen
Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu. Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen,
die der FHM-Gruppe die Leistung erheblich erschweren oder
unmöglich machen, hat die FHM-Gruppe nicht zu vertreten.
Als solche Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche
Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer
Betreiber, sowie Störungen im Bereich der Netzbetreiber.
Eine Rückvergütung bei Ausfällen
von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
der FHM-Gruppe liegenden Störung ist ausgeschlossen.
Hat die FHM-Gruppe oder einer ihrer Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen eine Ausfallzeit verursacht, die über
den Zeitraum von zwei Wochen andauert, so wird dem Auftraggeber
das Entgelt für den entsprechenden Zeitraum anteilsmäßig
zurückerstattet, soweit der Fehler auf einem mindestens
grob fahrlässigem Verhalten beruht. Die der FHM-Gruppe
unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich,
soweit nichts anderes vereinbart wird. Eine Weitergabe der
im Vertrag angegebenen Daten an Dritte ist für beide
Seiten nicht gestattet, Ausnahmefall ist die Weitergabe der
Daten zu Abrechnungszwecken. Für Verträge und alle
Änderungen gilt das Schrifterfordernis, auch für
die Aufhebung dieses Schrifterfordernisses. Sollten einzelne
Bestimmungen eines Vertrages unwirksam sein, so bleibt die
Wirksamkeit des Vertrages im übrigen hiervon unberührt.
Sollte eine der Klauseln der AGB unwirksam sein oder werden,
so werden die verbleibenden Klauseln davon nicht berührt.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Als Gerichtstand
wird Leverkusen vereinbart. Diese AGB sind gültig ab
dem 01.01.2007 und ersetzen frühere AGB.
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